Transparenz
Das Nävus Netzwerk Deutschland e.V. erkennt als Mitglied der ACHSE e.V. die Leitsätze der BAG SELBSTHILFE zur Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit an und wird diese mit bestem Wissen und Gewissen anwenden.
Selbstauskunft:
Das Nävus Netzwerk hat nachfolgende Mittel aus der Selbsthilfeförderung der Krankenkassen nach § 20h SGB V erhalten:
Fördergelder in 2022:
Von der GKV-Selbsthilfeförderung haben wir 8.000 Euro erhalten.
Fördergelder in 2021:
Von der GKV-Selbsthilfeförderung haben wir 7.800 Euro erhalten.
Fördergelder in 2020:
Für das Mitgliedertreffen haben wir 7.500 Euro von der GKV-Selbsthilfeförderung erhalten.
Fördergelder in 2019:
Für das Projekt des Redesigns der Homepage haben wir 3.700 Euro vom BKK Dachverband e.V erhalten und für das Mitgliedertreffen haben wir 4.600 Euro von der DAK Gesundheit erhalten.
Was bedeutet Förderung der Krankenkassen?
Die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen und ihrer Verbände zielt darauf ab, die Selbsthilfe in der Vielfalt ihrer Strukturen und Ausrichtungen zu unterstützen und dabei auch die neueren Entwicklungen der Selbsthilfe und ihre zunehmende Digitalisierung zu berücksichtigen.
Die Fördermittel der GKV werden in zwei Förderstränge aufgeteilt:
1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst
2. Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Die krankenkassenindividuelle Projektförderung wird von einzelnen Krankenkassen und/oder ihren Verbänden verantwortet. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, mit der Selbsthilfe im Rahmen der Projektförderung zu kooperieren und inhaltlich zusammenzuarbeiten. Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen.