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Trans­pa­renz

Das Nävus Netz­werk Deutsch­land e.V. erkennt als Mit­glied der ACHSE e.V. die Leit­sät­ze der BAG SELBSTHILFE zur Wah­rung der Neu­tra­li­tät und Unab­hän­gig­keit an und wird die­se mit bes­tem Wis­sen und Gewis­sen anwenden.

Unse­re Satzung:

Selbst­aus­kunft:

Das Nävus Netz­werk hat nach­fol­gen­de Mit­tel aus der Selbst­hil­fe­för­de­rung der Kran­ken­kas­sen nach § 20h SGB V erhalten:

För­der­gel­der

  • 2023: 10.000 Euro von der GKV-Selbst­hil­fe­för­de­rung und eine Pro­jekt­för­de­rung 4.050 Euro vom BKK Dach­ver­band e.V.
  • 2022: 8.000 Euro von der GKV-Selbsthilfeförderung.
  • 2021: 7.800 Euro von der GKV-Selbsthilfeförderung.
  • 2020: 7.500 Euro von der GKV-Selbsthilfeförderung.
  • 2019: Pro­jekt­för­de­run­gen über 3.700 Euro vom BKK Dach­ver­band e.V. und 4.600 Euro von der DAK Gesundheit.

Was bedeu­tet För­de­rung der Krankenkassen?

Die Selbst­hil­fe­för­de­rung der Kran­ken­kas­sen und ihrer Ver­bän­de zielt dar­auf ab, die Selbst­hil­fe in der Viel­falt ihrer Struk­tu­ren und Aus­rich­tun­gen zu unter­stüt­zen und dabei auch die neue­ren Ent­wick­lun­gen der Selbst­hil­fe und ihre zuneh­men­de Digi­ta­li­sie­rung zu berücksichtigen.

Die För­der­mit­tel der GKV wer­den in zwei För­der­strän­ge aufgeteilt:

1. Kas­sen­ar­ten­über­grei­fen­de Pau­schal­för­de­rung
Die kas­sen­ar­ten­über­grei­fen­de Pau­schal­för­de­rung ist eine gemein­sa­me För­de­rung von Selbst­hil­fe­grup­pen, Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen und Selbst­hil­fe­kon­takt­stel­len durch die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen und ihre Ver­bän­de. Im Rah­men der kas­sen­ar­ten­über­grei­fen­den Pau­schal­för­de­rung wer­den die­se Selbst­hil­fe­st­ruk­tu­ren im Sin­ne einer Basis­fi­nan­zie­rung insti­tu­tio­nell bezuschusst

2. Kran­ken­kas­sen­in­di­vi­du­el­le Pro­jekt­för­de­rung
Die kran­ken­kas­sen­in­di­vi­du­el­le Pro­jekt­för­de­rung wird von ein­zel­nen Kran­ken­kas­sen und/oder ihren Ver­bän­den ver­ant­wor­tet. Der Gesetz­ge­ber hat den Kran­ken­kas­sen die Mög­lich­keit eröff­net, mit der Selbst­hil­fe im Rah­men der Pro­jekt­för­de­rung zu koope­rie­ren und inhalt­lich zusam­men­zu­ar­bei­ten. Geför­dert wer­den zeit­lich und inhalt­lich begrenz­te Maßnahmen.