Transparenz
Das Nävus Netzwerk Deutschland e.V. erkennt als Mitglied der ACHSE e.V. die Leitsätze der BAG SELBSTHILFE zur Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit an und wird diese mit bestem Wissen und Gewissen anwenden.
Unsere Satzung:
Selbstauskunft:
- Selbstauskunft 2023
- Selbstauskunft 2022
- Selbstauskunft 2021
- Selbstauskunft 2020
- Selbstauskunft 2019
- Selbstauskunft 2018
Das Nävus Netzwerk hat nachfolgende Mittel aus der Selbsthilfeförderung der Krankenkassen nach § 20h SGB V erhalten:
Fördergelder
- 2023: 10.000 Euro von der GKV-Selbsthilfeförderung und eine Projektförderung 4.050 Euro vom BKK Dachverband e.V.
- 2022: 8.000 Euro von der GKV-Selbsthilfeförderung.
- 2021: 7.800 Euro von der GKV-Selbsthilfeförderung.
- 2020: 7.500 Euro von der GKV-Selbsthilfeförderung.
- 2019: Projektförderungen über 3.700 Euro vom BKK Dachverband e.V. und 4.600 Euro von der DAK Gesundheit.
Was bedeutet Förderung der Krankenkassen?
Die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen und ihrer Verbände zielt darauf ab, die Selbsthilfe in der Vielfalt ihrer Strukturen und Ausrichtungen zu unterstützen und dabei auch die neueren Entwicklungen der Selbsthilfe und ihre zunehmende Digitalisierung zu berücksichtigen.
Die Fördermittel der GKV werden in zwei Förderstränge aufgeteilt:
1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst
2. Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Die krankenkassenindividuelle Projektförderung wird von einzelnen Krankenkassen und/oder ihren Verbänden verantwortet. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, mit der Selbsthilfe im Rahmen der Projektförderung zu kooperieren und inhaltlich zusammenzuarbeiten. Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen.